Auf einen Blick

Etiquette des Datenschutzes

Nicht nur Online-Beraterinnen und -Berater stehen oftmals vor der Frage, was ihnen rechtlich erlaubt und was ihnen verboten ist. Zur Einstimmung auf das Thema finden Sie hier einige generelle Leitsätze, die aus den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgeleitet sind.

Das dürfen Sie in keinem Fall:

  1. Personendaten ohne eine Erlaubnis durch Gesetze oder den Betroffenen selbst verarbeiten
  2. Sich vom Betroffenen generell einwilligen lassen, dass dessen Daten verwendet werden.
  3. Den Betroffenen im Unklaren lassen, welche Daten über ihn verwendet werden
  4. Ohne Kontrolle sein, wer, welche Personendaten zu welchem Zweck verwendet, etwa wenn Berater ihre Passwörter weitergeben oder Personendaten ungesichert per E-Mail versandt werden.
  5. Personendaten im PC ausschließlich lokal abspeichern, ohne Sicherung gegen Verlust oder Veränderung.
  6. Namentlich über Betroffene mit Kollegen reden, die nichts mit dem Beratungsfall zu tun haben.
  7. Nachfragenden Behörden oder Angehörigen bereitwillig Auskunft über Klienten geben, ohne dass diese davon wissen oder dem zugestimmt haben.

Das dürfen Sie tun:

  1. Verwendung von Personaldaten zu Verwaltungszwecken und aus technischen Gründen, sofern das dem Betroffenen bekannt ist
  2. Aufbewahren von Personendaten über einen langen Zeitraum, sofern es dafür einen Grund gibt und dieser dem Betroffenen bekannt ist, etwa als Nachweis zur Verwendung von öffentlichen Geldern
  3. Im Kollegenkreis anonym über Betroffene reden
  4. Personendaten ungefragt weitergeben, wenn es ein Notfall oder die Abwendung von Gefahren erforderlich macht, um zu helfen
  5. Personendaten ungefragt weitergeben, wenn damit eine schwere Straftat verhindert werden kann